ANNERKENNUNG DURCH DEN BUND
Mit dem Inkrafttreten der neuen Statuten hat das REG am 24. März 1983 ein Abkommen mit dem Bund getroffen. Darin werden die Kompetenzen des REG sowie die entsprechende Unterstützung des Bundes für diese Institution festgelegt.
Das REG ist in der Schweiz die einzige rechtlich-öffentlich anerkannte Institution, die befugt ist, die Äquivalenz von ausländischen Diplomen in den Bereichen Umwelt, Ingenieurwesen, Architektur und Technik zu schweizerischen Diplomen zu festzulegen.

