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Informationen

EINTRAGUNGS-VERFAHREN


Absolventen einer universitären Hochschule (ETH, EPF, IAUG, USI), einer Fachhochschule (FH), einer Ingenieurschule (HTL) oder einer höheren Fachschule für Technik (HF) sowie einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Schule werden aufgrund ihres Diploms eingetragen, nachdem sie sich über eine genügende Praxis von in der Regel 3 Jahren (für HF-Absolventen 2 Jahre) ausgewiesen haben.

Fachleute ohne entsprechenden Schulabschluss können nach längerer, erfolgreicher Praxis aufgrund des Prüfungsverfahrens in das Register eingetragen werden. Die Prüfungen für den Eintrag in die Register A, B und C werden von den zuständigen Prüfungskommissionen gemäss den vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement genehmigten Prüfungsreglementen durchgeführt.

Die Stiftung REG bekundet, dass der Eingetragene im Zeitpunkt des Eintrages die dem betreffenden Schuldiplom entsprechende Qualifikation nachgewiesen hat.